Mietbedingungen für den Leihservice

Mietbedingungen für den Leihservice

Gemietete Artikel, Racks und Boxen (zuzüglich Einlagen) sind Eigentum der Firma Fetscher – Zelte Salem. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der Gesetzlichen
Mehrwertsteuer 19 % . Die Mietpreise gelten bei Selbstabholung der Artikel und wenn nicht anders angegeben, pro Stück für eine Mieteinheit.
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von uns erhaltene Auftragsbestätigung rechtsverbindlich unterzeichnet und zurückgeschickt hat, soweit wir nicht vorher in andere Weise den Auftrag rechtsverbindlich vorgenommen haben.

Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahmen der Ware fällig. Eine Mieteinheit umfasst den Zeitraum von drei Werktagen bzw. von Freitag bis Montag auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Rückgabe am 3. Werktag bzw. Montags innerhalb der Öffnungszeiten. Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Daneben bleiben die Schadenersatzrechte des Vermieters unberührt. Für nicht termingerecht zurückgegebene Artikel behält sich der Vermieter vor, die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit zu berechnen.

Der Vermieter behält sich vor, vom Kunden eine Kaution in Höhe von 50% des Mieters bei der Übergabe zu verlangen. Diese Gebühr wird bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle vergütet. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände sorgfältig zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung, auch an Transportbehälter, gehen auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit, zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises, sowie dem Vermieter entstehende Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung oder Reparatur zu leisten.

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt da Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen erst nach dem Reinigungsprozess exakt ermittelt werden können. Den Nachweis über vorhandene Vorschäden hat der Mieter zu erbringen.Es wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 0.10 Euro je Teil berechnet. Die Reinigung von Tischwäsche und Kerzenleuchter ist in unseren Mietpreisen enthalten. Eine Nachberechnungextrem verschmutzter Artikel behalten wir uns vor. Der Mietpreis versteht sich ab Lager, 88682 Salem – Neufrach. Bei Zulieferung gehen die Transportkosten zu lasten des Kunden.

Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Die Berechnung der Zustellung und Abholung bis bzw. ab Bordsteinkannte richtet sich nach Entfernung und Ladevolumen. Eventuelle Auf-und Abbauarbeiten stellen wir mit 30,– € pro Mann und Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % in Rechnung. 100% Stornogebühren fallen an, wenn Sie Ihre Bestellung nicht min. 8 Wochen vor Auslieferung absagen und wir die Ware nicht weitervermieten können. Für Messeservice und Langzeitveranstaltungen gelten besondere Vertragsbedingungen. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Überlingen.

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