Sorgfaltspflicht für den Mieter
Wir weisen darauf hin:
Sorgfaltspflicht für den Mieter. (2020)
Für den Mieter: Alle Zelte sind laut Statik am Boden mit 1 m langen Erdankern zu verankern. Für evtl. Schäden jeglicher Art, am und im Boden werden von der Firma Fetscher – Zelte nicht übernommen. Die Kosten für die Wiederherstellung des Bauplatzes in den ursprünglichen Zustand, ist Sache des Mieters. Weiters in unseren AGB auch auf unserer Homepage als PDF zu lesen. Wird ein Verankerungsfreies Zelt benötigt, können wir ihnen gerne ein Mietangebot unterbreiten.
Eine direkte Zufahrt muss gewährleistet sein, weite Lieferwege ab 10 m oder Hindernisse werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn erwünscht, wäre eine Platzbesichtigung hier von Vorteil.
Bei unserer Kalkulation sind wir von ebenem Aufbaugelände ausgegangen.
Eventuell entstehende Kosten für Unterbauten, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Unterbaumaterial bis 10cm Höhe wird durch die Firma Fetscher – Zelte gestellt.
Das Bekleben, bemalen und Beschriften des gesamten Mietmaterials ist nicht erlaubt, und wird als Sachbeschädigung behandelt. Das Anbringen von Dekorationsstoffen ist nur erlaubt, wenn dieser bei Feuchtigkeit auch nicht 100% abfärben kann. Die Wiederbeschaffungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Reinigungskosten sofern dies noch möglich ist gehen zu 100% auf den Mieter über. Bei einer starken Verschmutzung der Mietgegenstände, behalten
wir uns ausdrücklich eine Nachberechnung der Reinigungskosten an den Mieter vor.
Der Mieter übernimmt die volle Haftung und Wartung ab Versand und während der gesamten Standzeit für das Zelt und Zubehör für alle aufkommenden Schäden.
Für eingebrachte Sachen des Mieters oder dritter Personen haften wir nicht. In soweit ist der Abschluss von Versicherung gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliches Risken Sache des Mieters.
Es dürfen in unseren Zelten keine Speisen, die in heißen Fetten zubereitet werden,
außer der Mieter stellt über die Friteusen und Bratrosten geeignete Dampfabzugshauben, die das Fett absaugen und ins Freie blasen.
Eventuelle Reinigungskosten von Gerüst und PVC-Planen werden nach Aufwand und dem Mieter berechnet.
Gerne stellen wir Ihnen, wenn es notwendig ist, ein kleines ganz separates Zelt zur Verfügung.
Das Mietmaterial darf nicht ohne Zeltmeister abgebaut werden,
Eigenmächtiger Abbau kann bis 1.500 Euro geahndet werden.
Geahndet werden
Material Beschädigungen, die dadurch entstehen können, und die erst im Werk entdeckt werden, können von uns in Rechnung gestellt werden.
Jeder Mieter hat das Recht auf ordentliches und sauberes Mietmaterial, die Mietgegenstände sind in der gleichen unversehrten Beschaffenheit zurückzugeben, so wie sie übergeben wurden.
Wir geben uns größte Mühe, unseren Mietern unser gebrauchtes Mietmaterial in einen sehr Ordentlichen Zustand zu Übergeben.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, ich berate Sie auch gerne
bei einem persönlichen Gespräch, am besten direkt beim Veranstaltungsort.
Fetscher – Zelte